Wie sind Ansprüche über das gesetzliche Ausmaß (freiwillige Abfertigungen) zu bewerten?

Die gravierendste Änderung aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht wurde im Bereich der freiwilligen Abfertigungen vorgenommen. Beiträge über das gesetzliche Ausmaß sind als Sachbezug zu werten und unterliegen den Lohnnebenkosten bzw. der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Dadurch werden diese freiwilligen Leistungen künftig an Bedeutung verlieren werden.
 

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