Wie erfolgt die Veranlagung (§§ 28 - 31 BMSVG)?

Die Vorsorgekasse hat die Vorsorgekassengeschäfte im Interesse der Anwartschaftsberechtigten zu führen und insbesondere auf Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte Bedacht zu nehmen. Für die Veranlagung der Beiträge ist eine so genannte Veranlagungsgemeinschaft einzurichten und entsprechende Veranlagungsvorschriften zu definieren.

Der maximale Aktienanteil ist mit 40 % beschränkt. Die Bewertung erfolgt täglich zu Marktpreisen (Tageswertprinzip). Die MV-Kasse hat auf die geleisteten Beiträge eine 100%ige Kapitalgarantie zu gewähren, die durch eine Rücklage zu decken ist.

Unsere Veranlagungsexperten verfügen über langjährige Erfahrung und internationales Know-How. 2002 und 2001 wurde der APK für die hervorragende Leistung für die beste Veranlagungsstrategie aller österreichischen Pensionskassen der begehrte IPE-Award von der international renommierten Fachzeitschrift "Investment & Pensions Europe" verliehen. www.apk.at
 

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