Wie erfolgt die Auswahl einer Vorsorgekasse (§ 9 BMSVG)?

In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt die Auswahl durch Abstimmung mit dem Arbeitgeber durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs. 1 Z 1b ArbVG. In Betrieben ohne Betriebsrat wählt der Arbeitgeber aus. In diesem Fall haben die Arbeitnehmer ein Einspruchsrecht. Bei Nichteinigung kann eine kollektivvertragsfähige freiwillige Interessenvertretung zur Beratung herangezogen werden.

WEBDESIGN CYBERHOUSE