Wie erfolgt der Beitritt zu einer Vorsorgekasse (§ 11 BMSVG)?
Der Arbeitgeber schließt mit der ausgewählten Vorsorgekasse einen Beitrittsvertrag ab.
Der Beitrittsvertrag hat insbesondere die ausgewählte Vorsorgekasse, die Grundsätze der Veranlagungspolitik, die Verwaltungskosten, eine allfällige Zinsgarantie, nähere Bestimmungen zur Kündigung des Vertrages, Meldepflichten des Arbeitgebers, alle Beitragskontonummer sowie Art und Weise der Berechnungsweise der Barauslagen zu beinhalten.
Fordern Sie Ihre persönlichen Beitrittsunterlagen an. Tel. 050 275 50 bzw. office@apk-vk.at.


