Wer zahlt die Beträge während dem Mutterschutz (§ 7 Abs. 3 BMSVG)?

Für die Dauer des Wochengeldbezuges hat der Arbeitgeber die Abfertigungsbeiträge zu leisten, sofern das Arbeitsverhältnis aufrecht war. Beitragsgrundlage ist das Entgelt, das der Arbeitnehmerin im Kalendermonat vor Beginn des Wochengeldbezuges gebührte.
 

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