Welche steuerlichen Vorteile gibt es für die Vorsorgekasse?

Zunächst unterliegen die Beitragsleistungen nicht der Versicherungssteuer. Die Mitarbeitervorsorgekassen sind von der Körperschaft- und Kapitalertragsteuer befreit, d.h. das aus Beitragszahlungen und Veranlagungserträgen angesammelte Kapital ist von sämtlichen Steuern befreit. Die Leistungen der Vorsorgekasse sind außerdem von der Umsatzsteuer befreit.
 

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