Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 17 BMSVG)?
In Abhängigkeit der Art und Weise der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und wie viele Einzahlungsjahre bereits vorliegen, stehen dem Arbeitnehmer die vollständige oder teilweise Auszahlung als Kapitalbetrag, die Weiterveranlagung der gesamten Abfertigung in der Vorsorgekasse des bisherigen Arbeitgebers, Übertragung des gesamten Abfertigungsbetrages an die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers, Überweisung des gesamten oder eines Teiles des Abfertigungsbetrages an eine Versicherung (Pensionszusatzversicherung), an ein Kreditinstitut (Pensionsinvestmentfonds) oder eine Pensionskasse offen (§ 17 Abs. 1 BMSVG).
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