Welche gesetzlichen Bestimmungen finden Anwendung (§ 46 BMSVG)?
Das betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz, das per 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist, legt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Abfertigung Neu fest.
Die Rechte des Arbeitnehmers aufgrund des BMSVG können durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtssprechung weder aufgehoben noch beschränkt werden (§ 48 BMSVG).


