Was versteht man unter einer Depotbank (§ 32 BMSVG)?

Die Vorsorgekasse verwaltet die einbezahlten Beiträge treuhändisch, dabei bedient sie sich einer Depotbank. Jede Vorsorgekasse hat zur Verwahrung der zu der Veranlagungsgemeinschaft gehörigen Wertpapiere und für die Führung der entsprechenden Konten eine Depotbank zu beauftragen.
 

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