Was versteht man unter Abfertigung Neu?

Künftig hat der Arbeitgeber für alle nach dem 31.12.2002 beginnenden privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse Beiträge in Höhe von monatlich 1,53 % an eine Mitarbeitervorsorgekasse zu leisten.

Die Beitragsabfuhr erfolgt über die Gebietskrankenkassen (bzw. sonstigen Krankenversicherungsträgern) an die Vorsorgekassen, die das Kapital verwalten und veranlagen.

In diesem neuen beitragsorientierten System werden die Beiträge samt den Veranlagungserträgen den Konten der Arbeitnehmer gutgeschrieben; dadurch wächst die Abfertigungsanwartschaft kontinuierlich an.

Besonders hervorzuheben ist auch, dass die Abfertigungszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zu einem Liquiditätsengpass im Unternehmen führen kann, da der Arbeitgeber durch die regelmäßige Beitragsabfuhr seine Verpflichtung erfüllt hat; außerdem ist eine Insolvenzabsicherung in derzeitigem Ausmaß nicht mehr erforderlich, da die Vorsorgekasse die Abfertigungszahlungen auch dann vornimmt, wenn der Arbeitgeber insolvent ist.

WEBDESIGN CYBERHOUSE