Wann besteht ein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung Neu (§ 14 BMSVG)?
Ein Anspruch auf Abfertigung besteht grundsätzlich bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn auch nach altem Recht ein Anspruch auf Abfertigung bestand. Ein Auszahlungsanspruch der eingezahlten Beiträge besteht allerdings erst nach drei Einzahlungsjahren.


