Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte

Freiberuflich Selbständige sowie Land- und Forstwirte müssen keine Beiträge in eine Vorsorgekasse leisten, können sich aber freiwillig für eine Beitragsleistung entscheiden.

 

Die Entscheidungsfrist für alle, die bereits mit 01.01.2008 als freiberuflich Selbständige bzw. Land- und Forstwirte tätig waren, endet mit 31.12.2008.

 

Wenn Sie freiberuflicher Selbständiger – z.B. Arzt, Zahnarzt, Rechtsanwalt oder Notar - sind, bleibt Ihnen nur noch dieses Monat, um sich die Steuervorteile aus der betrieblichen Vorsorge zu sichern.

 

Treten Sie mit uns in Kontakt, wir würden uns freuen, Sie als unseren Kunden begrüßen zu dürfen!

WEBDESIGN CYBERHOUSE