Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Veranlagung

Bisher mussten Anleihen, die den größten Teil des veranlagten Vermögens darstellten und auch in Zukunft darstellen werden, nach dem Tageswertprinzip angesetzt werden. Dies bedeutet, dass auch bei fix verzinslichen Anleihen, bei welchen sowohl die Höhe der Zinsen als auch die Tilgungszeitpunkt feststehen, wegen allgemeiner Zinsänderungen der Wert massiv nach unten und nach oben schwanken kann. Nun wurde die Möglichkeit geschaffen, eine bestimmte Gruppe von Anleihen (Staatsanleihen, Anleihen von exzellenten Unternehmen) nach dem fortgeschriebenen Anschaffungswert zu bewerten. Vereinfacht gesprochen bedeutet dies: wird eine Anleihe um € 100 gekauft, die in 7 Jahren getilgt wird und beträgt der Rückzahlungswert ebenso € 100, dann ist der Wert dieser Anleihe unabhängig vom Tageswert mit € 100 anzusetzen.

Die APK Vorsorgekasse hat bereits sämtliche Schritte gesetzt, um diese neue - das Veranlagungsergebnis stabilisierende - Möglichkeit im Sinne unserer Kunden so rasch als möglich umzusetzen.

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