Wer bezahlt die Beiträge an die Vorsorgekasse während Zeiten des Präsenz- bzw. Zivildienstes (§ 7 Abs. 1 und 2 BMSVG)?
Während Zeiten des Präsenz- bzw. Zivildienstes bezahlt der Arbeitgeber die Abfertigungsbeiträge in Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes, sofern das Arbeitsverhältnis aufrecht ist. Bei Zeitsoldaten besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers nur für die ersten zwölf Monate, danach übernimmt der Bund die Beitragsleistung.
