Sind die Anwartschaften in der Vorsorgekasse gesichert?

Die APK Vorsorgekasse AG unterliegt als österreichische Bank uneingeschränkt den österreichischen Bestimmungen zur Anlegerentschädigung (§§ 93 ff BWG) und ist Mitglied bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken und Bankiers.
Die Anwartschaft des einzelnen Anwartschaftsberechtigten ist mit einem Höchstbetrag von 20.000,- Euro gesichert.

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