Informationen zur Selbständigenvorsorge
Ziviltechniker können der Selbständigenvorsorge erst beitreten, sobald sie in die gesetzliche Pensionsversicherung nach GSVG oder FSVG einbezogen werden.
Der monatliche Beitrag zur Selbständigenvorsorge für Ziviltechniker beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage) für die Kranken- bzw. Pensionsversicherung.
Einmal jährlich im 1. Quartal erhalten Sie von der APK Vorsorgekasse Ihre persönliche Kontoinformation mit Ihrem aktuellen Kapitalstand in der Selbständigenvorsorge.


