Informationen zur Selbständigenvorsorge
Als Gewerbetreibender bzw. „Neuer Selbständiger“ mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG sind Sie zur neuen Selbständigenvorsorge verpflichtet. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) hebt die Beiträge in die Selbständigenvorsorge ab Beginn Ihrer Tätigkeit als Selbständiger im Rahmen der quartalsweisen Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge ein.
Frühestens ab dem Beginn der selbständigen Tätigkeit haben Sie 6 Monate Zeit, eine Vorsorgekasse für Ihre Selbständigenvorsorge zu wählen. Entscheiden Sie sich nicht für eine Vorsorgekasse, wird Ihnen eine Vorsorgekasse zugeteilt.
Der monatliche Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage für die Kranken- bzw. Pensionsversicherung. Somit ist dieser im Jahr 2010 mit der Höchstbeitragsgrundlage von 57.540 € p.a. beschränkt.
Einmal jährlich – im Regelfall im ersten Quartal - erhalten Sie von der APK Vorsorgekasse AG Ihre persönliche Kontoinformation mit den relevanten Informationen zur Selbständigenvorsorge zum abgelaufenen Kalenderjahr.


