Informationen zur Selbständigenvorsorge
Seit 1.1.2008 können freiberuflich Selbständige (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Rechts- oder Patentanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Notar) bzw. Land- und Forstwirte freiwillig Beiträge zur Selbständigenvorsorge in eine Vorsorgekasse einzahlen.
Personen, die mit 1. Jänner 2008 freiberuflich Selbständige sind, mussten sich bis 31. Dezember 2008 entscheiden, ob sie einen Beitrag in eine Betriebliche Vorsorgekasse leisten wollen. Ab Beginn der Selbständigkeit haben Berufseinsteiger 12 Monate Zeit für die Entscheidung.
Entscheidet man sich als freiberuflich Selbständiger zur Beitragszahlung, kann man diese bis zur Beendigung der Tätigkeit weder einstellen noch aussetzen.
Der monatliche Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage (maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage 57.540 €/Jahr, Wert 2010) für die Kranken- bzw. Pensionsversicherung.
Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge für die Vorsorgekasse werden von der SVA mit den Pensionsversicherungsbeiträgen (bei den Notaren über die Notariatsversicherung und bei den Land- und Forstwirten über die SVB) eingehoben und an die APK Vorsorgekasse AG zur Veranlagung und Verwaltung weitergeleitet.
Einmal jährlich im 1. Quartal erhalten Sie von der APK Vorsorgekasse AG Ihre persönliche Kontoinformation mit Ihrem aktuellen Kapitalstand in der Selbständigenvorsorge.


