Wechsel zur APK Vorsorgekasse AG

Information zum Wechsel zur APK Vorsorgekasse AG

Berücksichtigen Sie bitte die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Vorsorgekassen:

  • Eine Kündigung des Vertrages mit der bisherigen Vorsorgekasse ist ausschließlich zum 31.12. möglich.
  • Die Kündigungsfrist bei der bisherigen Vorsorgekasse beträgt 6 Monate, sie muss also zumindest bis zum 30.6. ausgesprochen werden
  • Eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages bzw. eine Kündigung direkt nach einer Zuweisung zu einer Vorsorgekasse ist bis zum 30.09. möglich.

Der Ablauf des Wechsels der Vorsorgekasse

1. Beitritt zur APK Vorsorgekasse AG

2. Folgende Unterlagen senden Sie bitte an die bisherige Vorsorgekasse

Für den Rest des laufenden Kalenderjahres bleibt die bisherige Vorsorgekasse zuständig. Bei einer  Neuanmeldung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters ist weiterhin die Leitzahl der bisherigen Vorsorgekasse anzugeben. Erst für Neueinstellungen ab dem 01.01. ist die Leitzahl der APK Vorsorgekasse, 71.100, anzugeben.

Die Lohnzettel für das laufende Kalenderjahr werden vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger noch an die bisherige Vorsorgekasse weitergeleitet, da diese die Kontoinformationen erstellt. Die Beiträge des Unternehmens für das neue Jahr fließen bereits in die APK Vorsorgekasse AG. Das Guthaben jener Mitarbeiter, die zum Kündigungsstichtag in einem aufrechten Dienstverhältnis sind, wird zu Beginn des folgenden Jahres von der bisherigen Vorsorgekasse an die APK Vorsorgekasse AG übertragen.

 

 

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