Unabhängigkeit der Veranlagung
Die Unabhängigkeit der Veranlagung ist gewährleistet, weil
- alle Daten von der APK vollkommen unabhängig von den Kapitalanlagegesellschaften und der Depotbank über ein eigenes, professionelles externes Informationssystem (Bloomberg) erhoben und geprüft werden,
- das Monitoring der Veranlagung der APK gemäß jenem System erfolgt, für das die APK von einer internationalen Jury und der international führenden Fachzeitschrift "Investment & Pension Europe" ausgezeichnet wurde,
- durch die Tatsache, dass bei der APK keine personellen Verflechtungen (Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter) zu allfälligen Handelspartnern existieren, nicht nur sichergestellt ist, dass eine entsprechende Kontrolle der Dienstleistungen der KAG gewährleistet wird, sondern von vornherein und explizit ein Eigenhandel (einzelne Wertpapiere, hauseigene Fonds, u.a) ausgeschlossen ist. Wir dürfen auf diesen Umstand insoweit separat hinweisen, als dieses Faktum im Sinne der optimalen Wahrung der Berechtigteninteressen (Ausschluss jeglichen Interessenkonfliktes) geradezu geboten erscheint. Die APK kann somit für die Berechtigten die bestmöglichen Voraussetzungen herstellen, um unbeeinflusst den Veranlagungsprozess zu steuern und bei An-/Verkauf eines jeden einzelnen Wertpapiers die tatsächlich besten Marktkonditionen zu jedem möglichen Zeitpunkt sicherzustellen. Ebenso ist durch die personelle Unabhängigkeit sichergestellt, dass die Kontrolle der KAG bzw. Depotbank durch die APK völlig unabhängig und immer interessewahrend erfolgt (somit eine quasi sich selbst kontrollierende Funktionsidentität von vornherein ausgeschlossen ist).


