Übertritt zur APK Vorsorgekasse AG

Mögliche Übergangsregelung für bestehende Arbeitsverhältnisse noch bis 31.12.2012

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern unter Berücksichtigung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Übertragung in die APK Vorsorgekasse AG anbieten. Eine Einzelvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist Voraussetzung für das Einfrieren der bereits erworbenen Abfertigungsanwartschaften und den Übertritt in das neue Vorsorgekassensystem oder die Übertragung der erworbenen Abfertigungsanwartschaften auf die APK Vorsorgekasse AG.

Entscheidungsfindung bei Abfertigungsansprüchen

Für bestehende Abfertigungsansprüche besteht die Möglichkeit eines Vollübertritts oder eines Teilübertritts in die Vorsorgekasse. Verwenden Sie zur individuellen Analyse des bestehenden Abfertigungsanspruches die Rechentools (Excel 2000; Auflösung 1024 x 768) 

Rechner Vollübertritt

Rechner Teilübertritt


Was ist für Sie bei einem Übertritt zur APK Vorsorgekasse zu tun?

Senden Sie bitte eine Kopie der ausgefüllten und unterzeichneten Vereinbarung für den Teil- bzw. Vollübertritt an die APK Vorsorgekasse AG.
Geben Sie dem jeweils zuständigen Träger  der Krankenversicherung - in der Regel die Gebietskrankenkasse - den Übertritt der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters zur APK Vorsorgekasse AG durch eine Änderungsmeldung bekannt.

Unterstützung beim Übertritt in die APK Vorsorgekasse AG

Die actuaria benefits consulting GmbH erstellt gerne eine unternehmensspezifische Analyse der Auswirkung der Möglichkeiten eines Übertrittes in die APK Vorsorgekasse AG. Diese Analyse erstreckt sich auf Liquidität, Steuerbilanz und lokale/internationale Handelsbilanz Ihres Unternehmens. Wenden Sie sich bitte an

Herr Dipl.-Ing. Thomas Keplinger

thomas.keplinger@apk.at 
Tel.: +43 (0) 5 0275 5600

Frau Dipl.-Ing. Beatrix Griesmeier

beatrix.griesmeier@actuaria.at
Tel.: +43 (0) 732 6967 - 6298 

Herr Dipl.-Ing. Klaus Kühnen

 

 

klaus.kuehnen@actuaria.at
Tel.: +43 (0) 1 713 7073 - 801

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