Kapitalgarantie
Das Gesetz hat im Sinne der Sozialpartnereinigung einen Sicherungsmechanismus vorgesehen, wobei das Mindestausmaß dieser Sicherung die Kapitalgarantie darstellt. Die BV-Kassen – so auch wir, die APK Vorsorgekasse AG - haben laut den gesetzlichen Vorschriften jedenfalls eine Kapitalgarantie zu gewähren, d.h., dass der Berechtigte im Falle einer Auszahlung der Anwartschaft einen Garantieanspruch auf die Summe der geleisteten Bruttobeiträge hat, die der BV-Kasse tatsächlich zugeflossen sind. Gegen einen Verlust der einbezahlten Anwartschaft ist der Berechtigte somit abgesichert.


