Beitragsleistung in die Vorsorgekasse für entgeltfreie Zeiträume durch den Arbeitgeber

Für bestimmte entgeltfreie Zeiträume muss der Arbeitgeber Beiträge in die Vorsorgekasse zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Es handelt sich dabei um folgende Tatbestände:

Beitragszahlung bei Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst

Für die Dauer des Präsenzdienstes ist bei arbeitsrechtlich aufrechtem Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber verpflichtet, einen Vorsorgekassenbeitrag in der Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes zu entrichten.

Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber weiterhin ein Entgelt (auch geringfügig), ist hiervon (zusätzlich zur fiktiven Bemessungsgrundlage in Höhe des Kinderbetreuungsgeldes) ebenfalls ein Beitrag in die Vorsorgekasse zu leisten.

Diese Regelung gilt entsprechend für die Zeit eines Zivildienstes, für einen Wehrdienst als Zeitsoldat (Beiträge in die Vorsorgekasse für eine Dauer bis zwölf Monate) sowie bei einem Ausbildungsdienst für Frauen.

Beitragszahlung bei Wochen- oder Krankengeld

Für die Dauer eines Anspruches auf  Wochen- oder Krankengeld nach dem ASVG hat der Arbeitgeber bei arbeitsrechtlich aufrechtem Arbeitsverhältnis einen Vorsorgekassenbeitrag in Höhe von 1,53 % einer fiktiven Bemessungsgrundlage zu entrichten. Die fiktive Bemessungsgrundlage ist im Falle des Wochengeldbezuges das für den Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalles gebührende Entgelt. Im Falle des Krankengeldbezuges sind dies 50 % des Entgelts.

Keine Beitragsleistung für entgeltfreie Zeiträume durch den Arbeitgeber

Keine Beitragszahlung bei Kinderbetreuungsgeldbezug, Bildungskarenz, Familienhospizkarenz

In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Beitragsleistung in die Vorsorgekasse in Höhe von 1,53 % des Kinderbetreuungsgeldes. Diese Beitragsleistung geht zu Lasten des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Der Arbeitgeber hat keine Beiträge in die Vorsorgekasse zu entrichten. Die Überweisung der Beiträge an die APK Vorsorgekasse AG übernimmt der Träger der Krankenversicherung.

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