Veranlagungsergebnis

Wir teilen Ihrem Konto monatlich die erwirtschafteten Veranlagungsergebnisse zu. Der Ausweis auf der online Kontoinformation erfolgt üblicherweise ab dem Ende des Folgemonats.

Langt ein Lohnzettel mit Ihren persönlichen Beiträgen aus dem Vorjahr bei uns ein, so nimmt dieser Beitrag nicht erst ab dem Eintreffen des Lohnzettels an der Verzinsung teil. Vielmehr berücksichtigen wir, dass die Beiträge Ihres Arbeitgebers schon während des abgelaufenen Jahres an uns weitergeleitet wurden und Sie erhalten somit den Ihnen zustehenden Anteil am gesamten Veranlagungsergebnis rückwirkend für das abgelaufene Jahr.

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