Beiträge
Ihr Unternehmen zahlt monatlich Vorsorgekassenbeiträge an den zuständigen Träger der Krankenversicherung (GKK, BVA, SVA, ….). Diese Beiträge werden nicht pro Mitarbeiter gezahlt, sondern in einer Summe für alle Mitarbeiter. Die Vorsorgekasse erhält diese Beiträge vom Träger der Krankenversicherung und veranlagt diese auf dem Sammelkonto Ihres Unternehmens.
Die Information über die Höhe des Beitrages für den einzelnen Mitarbeiter wird vom Unternehmen einmal für das abgelaufene Jahr am Beginn des Folgejahres geliefert. Die Bezeichnung für diese Information lautet „Jahreslohnzettel“ bzw. „Beitragsgrundlagennachweis“.
Eine Vorsorgekasse kann also immer nur nach dem Erhalt eines Jahreslohnzettels Ihrem individuellen Konto den neuen Betrag gutschreiben. Im Regelfall ändert sich somit der Beitragsstand auf Ihrem Konto mit Ende März eines Jahres um die Beiträge des Vorjahres.
Wenn Sie ein Dienstverhältnis beenden, erstellt Ihr Unternehmen einen zusätzlichen Lohnzettel. Dieser informiert die Vorsorgekasse über die Höhe der Beiträge des laufenden Jahres bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieser Lohnzettel wird nicht am Anfang des folgenden Jahres, sondern unmittelbar nach der Beendigung des Dienstverhältnisses erstellt.


